Einsteller - Murbodner

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Einsteller

Vermarktung

Murbodner-Zuchtbetriebe die beim Verein der Murbodnerzüchter Mitglied sind
können ihre Einsteller-Ochsen und Einsteller-Kalbinnen
an die EZG (mit Preisaufschlag) verkaufen.
Achtung neue: GVO-Richtlinien!

Jeder konventionelle Einstellerlieferant muss ab jetzt bevor er auf der Homepage Tiere meldet die Verpflichtungserklärung (wurden jeden Züchter zugesandt)  für gentechnikfreie Fütterung (einmalig) an Ferdinand Steinbacher (f.steinbacher@kt-net.at)  übermitteln.

Konkret verpflichtet sich der Betrieb zu folgenden Maßnahmen:
Keinerlei Fütterung von gentechnisch veränderten Futtermitteln und die Einsteller müssen beim Abgang vom Betrieb ausnahmslos unter 12 Monate sein.
Bei jeder Lieferung ist am Viehverkehrsschein groß zu vermerken…
GVO-freie Fütterung!
Stichprobenartige Kontrollen der Betriebe ist vorgesehen daher dürfen am Hof auch keine gentechnisch veränderten Futtermitteln gelagert werden.
Alle Murbodner-Zuchtbetriebe, die auch Tiere fertig mästen wollen, müssen sich für die Abwicklung direkt bei der EZG melden.

Folgende Punkte sind weiter zu beachten...

  • Anmeldung der Tiere nur ONLINE! Nur wer kein Internet hat kann bei Hr. Hörzer 03125/2003 oder bei Hr. Steinbacher 0664/4748171 anmelden.

  • Neueinsteiger müssen bereits am 1. Jän. des Jahres Vereinsmitglied sein in dem Jahr sie das erste Mal Einsteller liefern möchten.

  • Es können nur Tiere angemeldet werden bei dem beide Elterntiere im Herdebuch eingetragen sind (reinrassigkeit).

  • Bei der Anmeldung muss auch die Lebensnummer des Einstellers bekannt gegeben werden.

  • Wurde der Einsteller von einen Betrieb zugekauft der nicht Mitglied beim Verein der Murbodnerzüchter ist so ist eine Haltefrist von mind. 5 Monaten nachzuweisen.

  • Anmeldungen nur in den Monaten: März, April, Mai sowie September und Oktober möglich.

  • Betriebe aus OÖ und NÖ müssen ihre Einsteller bis spätestens 1. März bzw. 1 Sept. anmelden.

  • Das Einsteller-Alter bei Ochsen höchstens 12 Monate.

  • Das Einsteller-Alter bei Kalbinnen höchsten 12 Monate und NICHT TRÄCHTIG!!!!!!

  • Der Einsteller-Ochse muss bei der Abholung mind. 220 kg haben.

  • Die Einsteller-Kalbin muss bei der Abholung mind. 280 kg haben.

  • Spätestens bei der Abholung der ersten Einsteller ist der Betriebsdatenbogen der EZG ausgefüllt abzugeben.

  • Für die Berechnung der aktuellen Tageszunahme wird von einem Ø-GG von 40 kg ausgegangen.

  • Information bzgl. Preis und Güteklassen siehe Preistabelle.

  • Es wird empfohlen die Einsteller-Ochsen zu enthornen. Der Differenzbetrag beträgt € 20.-


Bei der ersten Lieferung ist das Betriebsdatenblatt von der EZG augefüllt mitzugeben.
      
                 >>Download Betriebsdatenlatt EZG

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